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Rechtsreferent (IHK)

In der Weiterbildung zum Rechtsreferenten (IHK) wird der gesamte Stoff der Fernlehrgänge Rechtsassistent, Wirtschaftsrechtsassistent, Kommunalrechtsassistent und Fachreferent für Arbeitsrecht zu einem großen Fernstudiengang zusammengefasst. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Zivilrecht, das hinsichtlich des Schuldrechts, des Zivilprozessrechts und des Zwangsvollstreckungsrechts gegenüber den genannten ZAR-Lehrgängen erheblich breiter dargestellt wird.

Das berufsbegleitend und auf eine Dauer von 18 Monaten ausgelegte Fernstudium ermöglicht es Nichtjuristen, materiell-rechtliche und prozessuale Problemstellungen aus den drei Hauptrechtsgebieten, nämlich dem Strafrecht, dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht, zu bearbeiten und in juristisch korrekter Form als Gutachten, Votum oder im Urteilsstil zu präsentieren.

Die Bildungsmaßnahme umfasst mit Ausnahme des Erb- und Familienrechts und bei Reduktion des Stoffumfangs auf exemplarisch grundlegende Themengebiete die Pflichtfächer, die nach der Juristenausbildungsordnung des Saarlandes im ersten juristischen Staatsexamen geprüft werden. Hierdurch ist es möglich, dem Teilnehmer ein sehr breites juristisches Grundwissen zu vermitteln.

Das Fernstudium eignet sich insbesondere zur materiell-rechtlichen und prozessualen Aus- und Weiterbildung nichtanwaltlicher Mitarbeiter von Anwaltskanzleien.

Der Fernstudiengang, der im Original erstmalig vom ZAR entwickelt und staatlich zugelassen wurde, hebt sich wegen der Bedeutung und Anerkennung des Abschlusszertifikats der IHK in der Wirtschaft deutlich von Nachahmerprodukten anderer Anbieter ab. Neben dem niedrigen Grundpreis fällt außerdem keine gesonderte Prüfungsgebühr an.

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